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Regelungen und Empfehlungen an der Universität Freiburg

Regelungen

Eine einheitlich verbindlich geltende Regelung zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache für alle Bereiche des Hochschullebens gibt es an der Universität Freiburg nicht. Seit 2016 empfiehlt der Senat die Leitlinie für geschlechtersensible Sprache.

Merkblatt für die Verwaltung

Für die Verwaltung in Baden-Württemberg gilt seit 2009 die Vorgabe, geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden oder, wenn dies nicht möglich ist, Paarformulierungen (Beidnennung) anzuwenden:
Merkblatt zur Verwendung einer geschlechtergerechten Amts- und Rechtssprache, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (Hrsg.), 2009.

Landeshochschulgesetz (LHG)

Entsprechende Regelungen sind im Landeshochschulgesetz aufgenommen:
§11, LHG (7) Frauen und Männer führen alle Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der jeweils ihrem Geschlecht entsprechenden Sprachform.
Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2021 bis 31.08.2022.

 


 

Leitlinie-1

Empfehlung: Leitlinie für geschlechtersensible Sprache

Die 2016 veröffentlichte Leitlinie für geschlechtersensible Sprache der Universität Freiburg wird vom Senat empfohlen.

Kern der Leitlinie ist die Empfehlung, dass generische Maskulinum zu vermeiden und statt dessen mit verschiedenen sprachlichen Mitteln, die geschlechtliche Vielfalt einschließen, zu experimentieren.

Es gibt vor allem zwei Strategien, um geschlechtergerecht zu formulieren: Neutralisieren des Geschlechts und Sichtbarmachen des Geschlechts. Geschlechtliche Vielfalt lässt sich zudem mit typographischen Sonderzeichen wie z.B. mit dem Genderstern (Asterisk) sprachlich abbilden.

Praxis

In vielen Fachbereichen der Universität wird die Verwendung geschlechtersensibler Sprache für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten als unabdingbar und selbstverständlich gesehen. Zur Gestaltung von Manuskripten werden hierfür bspw. die Richtlinien der American Psychological Association (APA) für eine diversitätssensible Sprache Bias-free language herangezogen.

 

 

 


 

Wissenschaftsorganisationen

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Mitgliederversammlung der DFG hat auf ihrer Jahresversammlung im Juli 2021 die Satzung in gendergerechter Sprache verabschiedet: "Dabei wurde insbesondere auf die Verwendung gendergerechter Sprache Wert gelegt, um alle Geschlechter angemessen zu adressieren. Die DFG wirkt bereits in den unterschiedlichsten Bereichen auf einen geschlechtsneutralen Sprachgebrauch hin und setzt diesen nun auch in der Satzung so weit als möglich um."
Pressemitteilung Nr.30 | 7. Juli 2021