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Handlungsleitfaden: Gegen sexuelle Belästigung, Gewalt und Stalking

Die 4. aktualisierte Ausgabe des Handlungsleitfaden ist erschienen.

Handlungsleitfaden Seite 1Eine Überarbeitung war u. a. erforderlich, weil sich Ansprechpersonen geändert haben und die Themen digitale Gewalt und Cybermobbing neu aufgenommen wurden.
Unter der Rubrik: „Ansprech- und Beratungsstellen ausserhalb der Universität“ finden sich u.a. die Kontaktdaten zu Michaela Spandau, die am 15. November 2020 zur Vertrauensanwältin im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestellt wurde und allen Hochschulen in BW als unabhängige Ansprechperson sowohl für Betroffene als auch Ansprechpersonen zur Verfügung steht.
Neu hinzugekommen ist auch die USG: Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene am Institut für Rechtsmedizin, bei der die gerichtsfeste Dokumentation von äusserlich sichtbaren Verletzungen nach körperlicher Gewalt, ohne vorherige Strafanzeige erfolgen kann.
Weitere Änderungen und Neuerungen finden Sie hier:


Gerne versenden wir auf Anfrage Druckexemplare.

Was ist neu, welche Schnittstellen, Ansprechpersonen und Einrichtungen haben sich verändert bzw. sind heu hinzugekommen?

  • Erweiterung des Titels um den Gewaltbegriff: Handlungsleitfaden gegen sexuelle Belästigung, Gewalt und Stalking.
  • Ende 2016 wurde sexuelle Belästigung als Straftatbestand unter § 184i neu ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.
  • Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Arbeit und Studium auch an Hochschulen und entsprechend zunehmenden Beratungsanfragen an das Gleichstellungsbüro, war die Erweiterung um das Kapitel Digitale Gewalt dringend erforderlich. Digitale Gewalt umfasst alle Straftaten, die unter Ausnutzung von Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden; am häufigsten unter Verwendung des Tatmittels Internet und E-Mail.
  • Mit der Wahl von Prof.in Kerstin Krieglstein im Mai 2020 zur Rektorin der Universität und von Prof.in Sylvia Paletschek zur Prorektorin für Universitätskultur im Februar 2021, gingen die Funktionen innerhalb der Vermittlungskommission und des sog. „formalen Verfahrens“ gemäß Handlungsleitfaden an das neu gewählte Rektorat über.
  • Das Kapitel
        o Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für Betroffene mit dem zugehörigen

        o Handlungsschema wurde vollständig überarbeitet und ergänzt.

  • Das Kapitel Gesetzliche Grundlagen und Rechtsvorschriften wurde aktualisiert und auf eine Doppelseite verkürzt, mit Auflistung der Paragraphentitel, jedoch ohne Nennung der Gesetzestexte. Mit der vierten LHG-Novelle Ende 2020 wurden:
       o die Regelungen zu Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung aus § 4 LHG herausgelöst und in § 4a I 1 neu verortet.
       o die entsprechenden Verschwiegenheitspflichten für Ansprechpersonen aus § 4 I 9 LHG herausgelöst und in § 12 I 4 neu verortet, deutlicher hervorgehoben und weiter ausformuliert.
  • Im Serviceteil wurden die Kapitel „Weiterführende Informationen“ sowie interne und externe Ansprech- und Beratungsstellen aktualisiert und folgende Einrichtungen neu aufgenommen:
    o Mit Rektoratsbeschluss vom 20. Februar 2019 wurde die Funktion der weiblichen Ansprechperson an die seit 11/18 neu gewählte Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Regina Herzog, übertragen.
  • Bei der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG) am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg können Betroffene seit 04/2021 niedrigschwellig, ohne vorherige polizeiliche Anzeige und kostenfrei, äußerlich sichtbare Verletzungen und Gewaltfolgen gerichtsfest dokumentieren lassen.