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Geschlechtersensible Sprache und dritte Option

Mit geschlechtersensiblen Formulierungen vermeiden wir Diskriminierung, in dem wir geschlechtliche Vielfalt sprachlich berücksichtigen.

RFoto: Gleichstellungsbüroespekt durch Sprache

Sprache hat einen großen Einfluss auf unsere Wahrnehmung und ist das zentrale Mittel für Verständigung und zum Informationsaustausch.

Die Universität Freiburg versteht Gleichstellung und Vielfalt als Querschnittsaufgaben, die sich in der Anerkennung der Vielfalt und Verschiedenheit ihrer Angehörigen und Mitglieder wiederspiegelt. Geschlechtersensible Sprache trägt zu einer diskriminierungsfreien Hochschulkultur bei und ist ein wichtiges Gleichstellungsinstrument.

An Hochschulen und im Wissenschaftsbetrieb sowie im internationalen Kontext ist die Verwendung geschlechtersensibler Sprache inzwischen selbstverständlich. In einigen Fachgebieten ist eine diskriminierungsfreie Sprache verpflichtend für Veröffentlichungen in Fachjournalen.


Was bedeutet gendern

Die Anwendung geschlechtersensibler Sprache, auch kurz als gendern bezeichnet, bedeutet allen Menschen sprachlich fair und respektvoll zu begegnen. Mit geschlechtersensiblen Formulierungen können z. B. alle Personen ohne Ausgrenzung angesprochen werden oder explizit diejenigen, die gemeint sind.  Psychologische Studien zeigen, dass die Verwendung geschlechtersensibler Sprache unsere Wahrnehmung beeinflusst und dazu beiträgt, Geschlechterstereotypen zu vermeiden und aufzubrechen.

 


Dritte Option

Mit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts 2017 einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zuzulassen und der darauf folgenden Änderung des Personenstandsgesetzes 2018 ist zur Erfassung des Geschlechts männlich oder weiblich als dritte Option der Eintrag divers möglich. Das bedeutet, dass auch Hochschulen als öffentlich-rechtliche Institutionen aufgefordert sind, geschlechtliche Vielfalt in der Ausgestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen sowie sprachlich zu berücksichtigen. Es gilt die Persönlichkeitsrechte und den Schutz vor Diskriminierung aller Mitglieder und Angehörigen zu wahren, damit alle Personen an der Hochschule ohne Benachteiligung und Ausgrenzung studieren, lehren, forschen und arbeiten können.

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) hat Empfehlungen zur Umsetzung herausgegeben: Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen.

Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur (Vor-)Namensänderung bspw. nach Heirat oder Personenstandsänderung finden Sie hier.