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GEVO seit 14.08.2019 in Kraft

Im August ist die Gleichstellungsbeauftragtenentlastungsverordnung (GEVO) in Kraft getreten.

Im August ist die Gleichstellungsbeauftragtenentlastungsverordnung (GEVO) in Kraft getreten.

Seit Jahren haben sich die Gleichstellungsbeauftragten des Landes für eine verbindliche gesetzliche Regelung zu Art und Umfang der Entlastung eingesetzt. Diese Regelung liegt nun endlich vor. So steht Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen an Universitäten mit mehr als 20.000 Studierenden, wie zum Beispiel Freiburg, eine Entlastung von insgesamt 130 Prozent zu.

Die GEVO ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen in Baden-Württemberg.

Nähere Informationen zu den sehr ausdifferenzierten Regelungen finden Sie hier.

https://www.gleichstellungsbuero.uni-freiburg.de/de/download/GleichstellungsbeauftragtenentlastungsverordnungGEVO.pdf