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Universität Freiburg sucht neueN GleichstellungsbeauftragteN

Die Universität Freiburg schreibt das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten aus. Teilzeitstelle (50 %) Eintrittstermin: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zum nächstmöglichen Termin ist das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten an der Universität Freiburg neu zu besetzen.

 

Die Universität Freiburg vertritt ein erweitertes, intersektionales Gleichstellungsverständnis, das neben der Gleichstellung der Geschlechter auch andere Ungleichheitsdimensionen in den Blick nimmt, insbesondere ethnische und soziale Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihren Verschränkungen untereinander.

 

Aufgaben der/des Gleichstellungsbeauftragten sind gemäß § 4 Abs. 3 LHG:

  • Mitwirkung bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen und Studentinnen
  • Mitwirkung in Senat und Universitätsrat, in Berufungskommissionen und Auswahlkommissionen
  • Jährliche Berichterstattung im Senat

 

Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Senats. Sie/Er arbeitet eng mit den Akteur_innen auf universitärer, Landes- und Bundesebene zusammen, insbesondere der Prorektorin für Redlichkeit in der Wissenschaft, Gleichstellung und Vielfalt, der Stabsstelle Gender and Diversity, den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, der Beauftragten für Chancengleichheit, dem Zentrum für Anthropologie und Gender Studies, der Landeskonferenz der Gleichstellungbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs und der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen.

 

Zugleich trägt sie/er Führungsverantwortung für das Team des Gleichstellungsbüros (100% Referent/in, 50% Sekretariat).

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 4 Abs. 2 LHG vom Senat gewählt:

„Der Senat wählt in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte […]“

 

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Näheres regeln das Landeshochschulgesetz und die Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.

Nach § 21 der Grundordnung ist die Senatskommission für Gleichstellungsfragen berechtigt, dem Senat einen Vorschlag für die Wahl zu unterbreiten.

Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Amt interessieren, schicken Sie bitte eine Bewerbung, aus der Ihre Motivation und Ihr Interesse an Gleichstellungsfragen hervorgehen.

Bitte bewerben Sie sich mit o. g. Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 00000065 bis spätestens 14.09.2018. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:

 

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellungsfragen,

Frau Prof. Dr. Gisela Riescher,

Prorektorin für Redlichkeit in der Wissenschaft, Gleichstellung und Vielfalt:

Postfach

79085 Freiburg

 

E-Mail:prorektorin.redlichkeit-gleichstellung@uni-freiburg.de.

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Gisela Riescher unter Tel. +49 761 203-4322 oder E-Mail prorektorin.redlichkeit-gleich