Ergebnisbericht zum„Gender Pay Gap“ an den baden-württembergischen Landesuniversitäten
Die Universitäten verfolgen mit Nachdruck die ihnen sowohl von der Verfassung als auch vom Hochschulgesetz des Landes übertragene Aufgabe der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Sie sind dabei insofern erfolgreich, als der in allen gesellschaftlichen Bereichen beste-hende Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern, der „Gender Pay Gap“, bei ihnen niedriger ist als im Landesdurchschnitt. Es betrug zum 1.12.2021 an den Universitäten bei den W3-Professuren 5,7 Prozent gegenüber den in Baden-Württemberg und im Bund sonst bestehenden 7 Prozent.
Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung:
- Es sind relevante Gender Pay Gaps an den baden-württembergischen Hochschulen vorhanden, die je nach Hochschulart unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
- Am ausgeprägtesten ist der Gap bei den Universitäten, am geringsten bei der DHBW. Im Mittel liegen sie je nach Hochschulart zwischen 52 und 523 Euro (0,7 und 5,7 Prozent). In einzelnen Fächergruppen liegt der Gap bei bis zu 900 Euro.
- Frühere Untersuchungen in Niedersachen (2017) und NRW (2019) zu den Unterschieden bei den Leistungsbezügen an den Hochschulen kamen zu ähnlichen Ergebnissen.
- Im Vergleich zum Baden-Württemberg-weiten Gender Pay Gap, den das statistische Landesamt für das Jahr 2022 ermittelt hat, liegen die Unterschiede im Hochschulbereich bei allen Hochschularten und auch bei den Universitäten niedriger.
- Besonders groß sind die Unterschiede bei den Ingenieurwissenschaften und in der universitären Medizin.
- In der höchsten Altersgruppe (ab 58 Jahren) und in der jüngsten sind die Gaps am größten, in der mittleren (50 bis 57) am geringsten
- Frauen in der jüngsten Altersgruppe (unter 50) erhalten im Vergleich zu Frauen in der mittleren Altersgruppe in der Regel deutlich seltener Leistungsbezüge – und auch seltener als ihre männlichen Altersgenossen.
- Professorinnen profitieren weniger von vorteilhaften Leistungsbezugsarten, also von dynamischen und langfristigen Leistungsbezügen.
Den ganzen Pressebericht finden Sie auf:
Zum vollständigen Bericht geht es unter diesem Link:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/Bericht_GPG_Hochschulen_BW__2024.pdf