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Amt der Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben

Die Universität schreibt das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten aus. Zum nächstmöglichen Termin ist dieses Amt neu zu besetzen.
Die Ausschreibung ist in der internen Stellenbörse veröffentlicht oder auch hier abrufbar.
Zum nächstmöglichen Termin ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten an der Universität Freiburg neu zu besetzen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (50%).

Die Universität Freiburg vertritt ein erweitertes, intersektionales Gleichstellungsverständnis, das neben der Gleichstellung der Geschlechter auch andere Ungleichheitsdimensionen in den Blick nimmt, insbesondere ethnische und soziale Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihren Verschränkungen untereinander.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gemäß § 4 Abs. 3 LHG:
• Mitwirkung bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen und Studentinnen
• Mitwirkung in Senat und Universitätsrat, in Berufungskommissionen und Auswahlkommissionen
• Jährliche Berichterstattung im Senat

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Senats. Sie arbeitet eng mit den Akteur_innen auf universitärer, Landes- und Bundesebene zusammen, insbesondere der Prorektorin für Redlichkeit in der Wissenschaft, Gleichstellung und Vielfalt, der Stabsstelle Gender and Diversity, den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, der Beauftragten für Chancengleichheit, dem Zentrum für Anthropologie und Gender Studies, der Landeskonferenz der Gleichstellungbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs und der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen.

Zugleich trägt sie Führungsverantwortung für das Team des Gleichstellungsbüros (100% Referent/in, 50% Sekretariat).

Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 4 Abs. 2 LHG vom Senat gewählt:
„Der Senat wählt in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte […]“

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Näheres regeln das Landeshochschulgesetz und die Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Die Gleichstellungsbeauftragte wird üblicherweise im Umfang von 50% einer Vollzeitstelle von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt.

Nach § 21 der Grundordnung ist die Senatskommission für Gleichstellungsfragen berechtigt, dem Senat einen Vorschlag für die Wahl zu unterbreiten.

Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Amt interessieren, schicken Sie bitte eine Bewerbung, aus der Ihre Motivation und Ihr Interesse an Gleichstellungsfragen hervorgehen.
 
Bitte bewerben Sie sich mit den o.g. Unterlagen und Belegen unter Angabe der Kennziffer 10822 bis spätestens 15.05.2018.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellungsfragen
Frau Prof. Dr. Gisela Riescher
Prorektorin für Redlichkeit in der Wissenschaft
Gleichstellung und Vielfalt
Postfach
79085 Freiburg

prorektorin.redlichkeit-gleichstellung@uni-freiburg.de.
Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Gisela Riescher unter Email prorektorin.redlichkeit-gleichstellung@uni-freiburg.de zur Verfügung.